Die Auswahl einer Lizenz für eine Open-Access-Publikation erfolgt in der Regel durch die Autor:innen – der Handlungsspielraum ist jedoch unterschiedlich groß, je nach Publikationsart und Rahmenbedingungen.
Bei Zeitschriftenartikeln ist oft eine Standardlizenz (z. B. CC BY) vorgegeben, die nicht verändert werden kann. In manchen Fällen ist eine abweichende Lizenzwahl über ein Opt-out möglich, ein vollständiger Verzicht auf eine Lizenz ist jedoch meist ausgeschlossen.
Bei Büchern entscheiden Autor:innen in Absprache mit dem Verlag, meist im Rahmen des Publikationsvertrags. Zwar gibt es hier häufiger Wahlfreiheit, doch viele Verlage machen Lizenzvorgaben oder geben Empfehlungen, teils mit einer Präferenz für restriktive Lizenzen.
Bei Repositorien, Preprint-Servern oder Hochschulveröffentlichungen (z. B. Dissertationen, Diskussionspapiere, Forschungsberichte) wählen die Autor:innen die Lizenz im Publikationsprozess selbst – meist aus einer vordefinierten Auswahl.
Zudem können Forschungsförderinstitutionen oder Publikationsfonds bestimmte Lizenzen als Voraussetzung für die Förderung verlangen. Diese Vorgaben haben direkten Einfluss auf die Lizenzwahl und müssen bei der Planung einer Publikation beachtet werden.
Warum gilt die Lizenz CC BY als Standard für Open-Access-Publikationen?
Diese Lizenz gilt als Standard, weil sie die maximale Freiheit bei der Nachnutzung wissenschaftlicher Inhalte ermöglicht. Sie erlaubt es, Werke zu kopieren, zu verbreiten, zu bearbeiten und für beliebige Zwecke zu verwenden, solange die Urheberschaft korrekt angegeben wird. Diese weitreichende Freiheit fördert die Verbreitung und Sichtbarkeit von Forschung und ermöglicht eine einfache Nachnutzung ohne komplizierte rechtliche Hürden. Das entspricht dem Prinzip von Open Access, das nicht nur freie Verfügbarkeit, sondern auch die freie Nachnutzung wissenschaftlicher Inhalte fördert. Die Berliner Erklärung über den offenen Zugang hat diese Definition von Open Access als Ziel formuliert.
Was ist CC0 (Creative Commons Zero)?
CC0 (Creative Commons Zero) ist eine Freigabeoption, bei der Rechteinhaber auf alle Urheberrechte an einem Werk verzichten und es zur bedingungslosen Nutzung freigeben. Im Gegensatz zur Lizenz CC BY, bei der eine Namensnennung erforderlich ist, entfällt bei CC0 die Bedingung der Namensnennung vollständig. Ein Werk mit der CC0-Freigabe kann für jeden legalen Zweck genutzt, bearbeitet, verbreitet und veröffentlicht werden, ohne durch Lizenzbedingungen eingeschränkt zu werden.
CC0 sollte jedoch nicht mit Gemeinfreiheit – auch genannt Public Domain - verwechselt werden. Gemeinfreie Werke sind solche, bei denen der urheberrechtliche Schutz abgelaufen ist oder nie bestand. Die CC0-Freigabe betrifft ein urheberrechtlich geschütztes Werk, das der Urheber für quasi-gemeinfreie Nutzung freigibt.
Was ist der Unterschied zwischen einer Nutzung und einer Nachnutzung?
Der Unterschied zwischen Nutzung und Nachnutzung liegt darin, dass Nachnutzung eine spezielle Form der Nutzung darstellt. Während „Nutzung“ allgemein die Verwendung eines Werks beschreibt, wie etwa das Lesen, Hören oder Ansehen, bezieht sich „Nachnutzung“ auf die Verwendung eines Werks oder eines Teils davon im Rahmen eines neuen Werks oder einer neuen Schöpfung. Dazu zählen beispielsweise die Verwendung von Inhalten in einer neuen Veranstaltung, Aufführung oder einem anderen kreativen Projekt. Nachnutzung fokussiert sich also auf die Integration und Weiterverarbeitung eines Werks in einen neuen Kontext, während eine einfache Nutzung das Werk unverändert bleibt. Letztlich ist Nachnutzung ein Teilbereich der Nutzung, kein völlig separates Konzept.